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Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus![]() (Matthias kanther / Karsten Schubert )
![]() Liebe Billardfreunde in Sachsen-Anhalt,
die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 16. April eine Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. In Paragraph 8 "Sportstätten und Spielbetrieb" heißt es:
"Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen wird untersagt. Dies gilt sowohl für Sportanlagen im Freien, als auch in geschlossenen Räumen."
§ 24 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 20. April 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungs- verordnung vom 2. April 2020 (GVB1. LSA S. 112) außer Kraft. (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 3 mit Ablauf des 3. Mai 2020 außer Kraft. Wir möchten Euch bitten, in Euren Vereinen dieser Verordnung zu folgen.
Der 1. BC Magdeburg wird seinen Billardclub für diese Zeit schließen und den Trainingsbetrieb einstellen.
Bleibt alle schön gesund !!!
Sportliche Grüße
Billard Landesverband Sachsen-Anhalt 1990 e.V.
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