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Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus![]() (Matthias kanther / Karsten Schubert )
![]() Liebe Billardfreunde in Sachsen-Anhalt,
die Landesregierung von Sachsen-Anhalt hat am 02. Mai eine Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen. In Paragraph 8 "Sportstätten und Spielbetrieb" heißt es:
"Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen sowie Schwimmbädern, wird untersagt. Ausgenommen ist der Sportbetrieb im Freien, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:"
siehe § 8 im Anhang
§ 23 Inkrafttreten, Außerkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt am 04. Mai 2020 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungs- verordnung vom 20. April 2020 (GVB1. LSA S. 112) außer Kraft. (2) Diese Verordnung tritt vorbehaltlich des Absatzes 3 mit Ablauf des 27. Mai 2020 außer Kraft. Wir möchten Euch bitten, in Euren Vereinen dieser Verordnung zu folgen.
Der 1. BC Magdeburg wird seinen Billardclub für diese Zeit weiter schließen und den Trainingsbetrieb einstellen.
Bleibt alle schön gesund !!!
Sportliche Grüße
Billard Landesverband Sachsen-Anhalt 1990 e.V.
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